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   BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82   

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https://dejure.org/1983,13775
BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82 (https://dejure.org/1983,13775)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82 (https://dejure.org/1983,13775)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - BReg. 2 Z 106/82 (https://dejure.org/1983,13775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungserbbauberechtigung; Wohnungseigentum; Umbau; Zustimmung; Terrasse; Balkon; Bauliche Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 1747/82
  • BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82
    Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist allerdings - wie das Landgericht zu Recht angenommen hat - die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu solchen Maßnahmen insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung dessen Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; …

    Auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage ist als solcher Nachteil anzusehen (BGHZ 73, 196/202; …

  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82
    Zwar handelte es sich - wovon die Vorinstanzen zu Recht ausgegangen sind - bei der Errichtung der Terrasse und dem Einbau der Terrassentüre um bauliche Veränderungen i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; Senatsbeschluß vom 12.8.1983 - w.o. - KG OLGZ 1971, 492).

    Die Errichtung einer Terrasse und die Schaffung eines unmittelbaren Zugangs zu dieser und der übrigen Sondernutzungsfläche boten sich als zweckmäßige Maßnahmen an, durch die die Antragsgegner - denen ebenfalls eine Sondernutzungsfläche zusteht - keinen Nachteil erlitten haben, der ihnen nicht schon durch die Begründung des Sondernutzungsrechts erwachsen war (BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 f.).

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82
    Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 12.8.1983 - w.o. -).

    Die Errichtung einer Terrasse und die Schaffung eines unmittelbaren Zugangs zu dieser und der übrigen Sondernutzungsfläche boten sich als zweckmäßige Maßnahmen an, durch die die Antragsgegner - denen ebenfalls eine Sondernutzungsfläche zusteht - keinen Nachteil erlitten haben, der ihnen nicht schon durch die Begründung des Sondernutzungsrechts erwachsen war (BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 f.).

  • BayObLG, 15.02.1984 - BReg. 2 Z 111/83

    Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Abriß einer auf seinem Balkon

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob ein Beseitigungsanspruch der Antragssteller aus § 1004 Abs. 1 BGB und dem zwischen den Beteiligten begründeten schuldrechtlichen Verhältnis (vgl. BayObLG WEM 1980, 31) im Hinblick auf § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG gegeben wäre (vgl. hierzu zuletzt die Senatsbeschlüsse vom 12.8.1983 BReg. 2 Z 86/82 und vom 26.10.1983 BReg. 2 Z 106/82 ; jeweils m.weit.Nachw.) und ob das Landgericht das Vorliegen eines "Nachteils", hier eine nicht nur ganz geringfügige Beeinträchtigung des Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) der Wohnanlage entgegen den Feststellungen des Amtsgerichts ohne Durchführung des beantragten Augenscheins verneinen konnte.
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